Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit sind zu finden im Katalog der Hilfen zur Erziehung der §§ 27 ff SGBVIII, vormals „Kinder- und Jugendhilfegesetz“.

§31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betereuung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

§30 SGB VIII  
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.